| Verkehrsbestimmungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Abblendlicht Tagsüber muss das Abblendlicht auf allen Italienischen Strassen eingeschaltet sein. In schlecht beleuchteten Tunnels und Galerien ist das Abblendlicht ebenso einzuschalten. Motorräder und Mopeds müssen immer mit Licht fahren. |
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| Abmessungen PKWs, LKws Breite: Max. 255cm Höhe: Max. 400cm (Bis 2,85 m Breite werden toleriert) Busse: (Bis 2,85 m Breite werden toleriert) Breite: Max. 255cm Höhe: Max. 430cm |
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| Autobahn Abschleppen auf der Autobahn ist verboten. Wenden, Rückwärtssetzen und unerlaubter Spurwechsel im Mautstellenbereich, auf Autobahnauf- und -abfahrten wird mit hohen Bußgeldern, oft auch mit FAHRVERBOTen geahndet. |
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| Bußgelder Italien hat sein Straßenverkehrsgesetz, den "Codice della Strada", geändert. Im Mittelpunkt stehen drastische Erhöhungen der Bußgelder für einige Verkehrssünden sowie eine neue Temporegelung. Autourlauber müssen ab sofort bei Missachtung der Verkehrsampeln, der Vorfahrt und des Einbahnverkehrs sowie bei einer Beschneidung der Rechte von Fußgängern doppelt so tief in die Tasche greifen. Statt bisher jeweils 68 Euro sind jetzt 137 Euro Mindestbuße fällig. Von 33 Euro auf mindestens 68 Euro angehoben wurden auch die Bußgelder für das verbotene Telefonieren mit dem Handy im fahrenden Auto und die Missachtung der Gurt- und Helmpflicht. |
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| Der Automobil-Club warnt Autourlauber generell vor zu schnellem Fahren. In der Reisezeit sollen in Italien die Tempokontrollen ebenso wie die Alkoholkontrollen erheblich verstärkt werden. Weitere Neuerungen: Auf dreispurigen Autobahnen darf ab sofort mit bis zu 150 km/h (bisher 130 km/h) gefahren werden, allerdings nur bei günstigen Wetterbedingungen. Die entsprechenden Abschnitte sind allerdings bislang noch nicht beschildert. Deswegen besteht weiterhin das Tempolimit von 130 km/h, bis eine entsprechende Beschilderung vorhanden ist. Bei Regen oder Nässe sind auf Autobahnen generell nur 110 km/h erlaubt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Darüber hinaus muss ab sofort auf den Straßen außerorts tagsüber das Abblendlicht eingeschaltet werden. Bisher galt diese Lichtpflicht in Italien nur auf Autobahnen und Schnellstraßen. Ergänzt wurde die italienische Straßenverkehrsordnung durch ein Führerschein-Punktesystem. Die Verkehrsvergehen werden ab sofort in einer Sünderkartei erfasst. Von 20 Punkten "Startkapital" werden je nach Schwere des Delikts Punkte abgezogen und beim Stand Null der Führerschein eingezogen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Verkehrssünderkartei gilt allerdings nur für Einheimische, nicht für Inhaber ausländischer Führerscheine. Bußgelder können auch verhängt werden, wenn Sie Fahrmanöver wie z.B. das Wechseln der Fahrspur oder das Anhalten nicht durch Blinken anzeigen. Parkverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen werden mit einer besonders hohen Geldbuße geahndet. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Bußgelder-Punktekatalog Hier geben wir Ihnen einen kurzen Überblick zu den wichtigsten Vorschriften der italienischen Straßenverkehrsordnung und des Bußgeldkataloges geben. Die Höhe der Ordnungs- bzw. Bußgelder wird alle 2 Jahre neu festgesetzt und orientiert sich an der Teuerungsrate. Kürzlich wurden zahlreiche Regelungen geändert. Unter anderem hat Italien ein Führerschein- Punktesystem eingeführt. Das anfängliche Punktekonto besteht aus 20 Punkten; je nach Verstoß werden 1 bis 10 Punkte abgezogen. Für italienreisende Deutsche bedeutet der Verlust von 20 Punkten ein FAHRVERBOT in Italien nach folgender Staffelung: - Verlust innerhalb eines Jahres: FAHRVERBOT für 2 Jahre - Verlust innerhalb von zwei Jahren: FAHRVERBOT für 1 Jahr - Verlust innerhalb von 2-3 Jahren: FAHRVERBOT für 6 Monate (Unberührt hiervon bleibt das deutsche Punktesystem der Erhebungen in Flensburg) |
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| - Geschwindigkeitsüberschreitung bis 10 km/h von 10 bis 40 km/h mehr als 40 km/h SANKTIONEN 33,60 € bis 137,55 € 137,55 € bis 550,20 € und 2 Punkte 343,55 € bis 1.376,55 € , FAHRVERBOT 1 bis 3 Monate und 10 Punkte |
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| - Alkohol Promillegrenze: 0,5 SANKTIONEN: 270,90 € bis 1.083,60 € FAHRVERBOT: 15 Tage bis 3 Monate 10 Punkte |
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| - Mobiltelefone Telefonieren mit dem Handy ist nur mit Freisprecheinrichtung, bzw. Kopfhörern erlaubt SANKTIONEN: 33,60 € bis 137,55 € und 4 Punkte |
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| - Überfahren einer roten Ampel SANKTIONEN: 137,55 € bis 550,20 € 5 Punkte |
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| - Wenden, Rückwärtsfahren, Spurwechsel auf
Autobahnen Derartige Fahrmanöver auf Autobahnen, insbesondere im Mautstellen-Bereich, werden hart geahndet. Wenn Sie sich in die falsche Spur an einer Mautstelle eingeordnet haben, dürfen Sie auf keinen Fall zurücksetzten, denn dies gilt als Wenden, bzw. Rückwärtsfahren auf Autobahnen. (Hinweis: auch Auf- und Abfahrten gehören in Italien zur Autobahn) |
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| - Wenden auf Autobahnen / Schnellstraßen Überfahren
des Mittelstreifens SANKTIONEN: 1.626,45 € bis 6.506,85 € , FAHRVERBOT: 6 bis 24 Monate, Einziehung des Fahrzeuges für 3 Monate und 10 Punkte |
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| - Rückwärtsfahren auf Standstreifen, an Mautstellen
SANKTIONEN: 343,35 € bis 1.376,55 € und 4 Punkte |
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| - Parken Gelbe Parkflächen sind Bussen, Taxis etc. vorbehalten. SANKTIONEN: 33,60 € bis 137,55 € |
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| - Abblendlicht Mopeds und Motorräder müssen immer mit Abblendlicht fahren. Pkws und Lkws müssen seit kurzem außerhalb geschlossener Ortschaften, bzw. Autobahnen tagsüber mit Abblendlicht fahren. SANKTIONEN: 33,60 € bis 137, 55 € 2 Punkte |
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| - Gurtpflicht in Italien besteht Anschnallpflicht. SANKTIONEN: 68,25 € bis 275,10 € 5 Punkte |
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| - Führerscheinpflicht für jugendliche
Mopedfahrer Jugendliche Mopedfahrer zwischen 14 und 18 Jahren, die in Italien mit kleinen Maschinen bis zu 50 Kubikzentimetern Hubraum unterwegs sind, benötigen seit Donnerstag, 1. Juli 2004, einen eigenen Führerschein für Leichtkrafträder. Neben rund 500.000 italienischen Jugendlichen, die derzeit keinen Führerschein besitzen, sind auch alle ausländischen Mopedfahrer betroffen. Die Polizei ist angewiesen, die Einhaltung der neuen Regelung rigoros zu kontrollieren. Wird ein Fahrer ohne Führerschein erwischt, drohen ihm ein FAHRVERBOT von bis zu 60 Tagen und Geldstrafen zwischen 500 und 2000 Euro. |
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| Grüne Versicherungskarte Die Grüne Versicherungskarte wird vom ADAC sehr empfohlen. |
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| Handy am Steuer Es besteht ein Handyverbot. Telefonieren ist nur mit einer Freisprecheinrichtung gestattet. Das Telefonieren mit einem Handy während der Fahrt kann gemäß Artikel 173 StVO (Codice della Strada) mit einer Geldbuße geahndet werden. |
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Bestimmungen für Kleinkrafträder |
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| Kreisverkehr Sofern nichts anderes ausdrücklich durch Verkehrszeichen geregelt ist, gilt im Kreisverkehr (Rotatoria), dass die in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeuge Vorfahrt vor den sich bereits im Kreisverkehr befindlichen Fahrzeugen haben (Rechts-vor-Links-Regel). Diese Grundsätze werden jedoch in der Praxis nicht immer beachtet, so dass am und im Kreisverkehr in Italien erhöhte Vorsicht angezeigt ist. |
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| Ladungsvorschriften In Italien ist gemäß Art. 164 des Codice della Strada jede nach hinten (bis maximal 3/10 der Fahrzeuglänge) hinausragende Ladung mit einer Warntafel zu versehen, und zwar auch dann, wenn sie weniger als einen Meter übersteht. Das Überstehen der Ladung nach vorne ist stets unzulässig. Sie ist z.B. auch anzubringen, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand. Immer wenn eine Ladung über die (im Kfz-Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge hinaussteht sind sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit andere Straßenbenutzer dadurch nicht in Gefahr gebracht werden (vgl. auch Warntafel). |
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| Mautgebühr Mautgebühr: Ca. 6 Cent pro km |
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| Motorräder bis 149 ccm sind auf Autobahnen verboten. |
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| Nebelschlussleuchte Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Sichtweiten unter 50 m verwendet werden. |
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| Parken An weißen Bordsteinstreifen kann gratis geparkt werden, an blauen Streifen ist das Parken gebührenpflichtig und an schwarz-gelben Streifen ist das Parken verboten. Gelbe Parkflächen sind reserviert für Autobusse, Taxis etc. In manchen Städten gibt es ausgewiesene grüne Parkflächen: Hier besteht an Werktagen Parkverbot von 8 Uhr bis 9.30 Uhr und von 14.30 Uhr bis 16 Uhr. |
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| Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Die Überwachungsbehörden sind gehalten, ausländischen Behinderten dieselben Parkerleichterungen wie italienischen Staatsangehörigen zuzugestehen, wenn ein Behindertenausweis mit dem international verwendeten Rollstuhlfahrersymbol vorhanden ist. Im Wesentlichen ist das Parken nur in hierfür reservierten, speziell beschilderten Parkbuchten gestattet. Ansonsten sind die Behörden lediglich aufgefordert, Ausweisinhabern die Zufahrt zu Sozial-, Kultur- und Erholungseinrichtungen (sowie zum Arbeitsplatz) zu ermöglichen. Für die Gewährung von Vergünstigungen sind die lokalen Verwaltungsbehörden zuständig. |
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| Parkverbot Parkverbot besteht an schwarzgelb markierten Bordsteinen sowie an gelb gekennzeichneten - z.B. für Taxi und Busse reservierten - Parkflächen. Parken in Landschaftsschutzgebieten ist untersagt. |
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| Promille-Grenze Die Promille-Grenze liegt in Italien bei 0,5 Promille. |
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| Überholen Das Überholen ist vor und auf Bahnübergängen verboten. Straßenbahnen dürfen rechts nicht überholt werden, wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen. |
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| Vorfahrt auf Bergstraßen In Italien muss man allen Linienbussen auf Pass- und Bergstrassen den Vortritt lassen, unabhängig davon, ob sie berg- oder talwärts fahren. |
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| Warntafel Seit Jahren wird in Italien von Kfz-Führern verlangt, dass sie über das Fahrzeugheck überstehende Ladung mit einer besonderen Warntafel kennzeichnen. Diese Tafel muss besonderen Voraussetzungen entsprechen, die im Art 164 Codice della Strada sowie in weiteren verkehrsrechtlichen Vorschriften (Durchführungsbestimmungen) normiert sind, und sie muss in den vom Gesetz genannten Fällen verwendet werden. Mit der Warntafel ist jede nach hinten hinaus ragende Fahrzeugladung zu versehen, und zwar auch dann, wenn sie weniger als einen Meter übersteht. Sie ist z.B. auch anzubringen, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand. Immer wenn eine Ladung über die (im Kfz-Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge hinten hinaussteht – nach vorne ist keinerlei Überstehen gestattet – sind nach dem Gesetz „sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit andere Straßenbenutzer dadurch nicht in Gefahr gebracht werden“. Den Ausführungsbestimmungen zufolge ist eine viereckige, mit reflektierendem Material überzogene Tafel am Ende des vorspringenden Ladungsteils in der Form anzubringen, dass sie ständig quer zur Fahrtrichtung verbleibt. Die Tafel muss mindestens 50 x 50 cm messen und rot-weiß schraffiert sein. Außerdem soll sie aus Metallblech sein und eine Typengenehmigung haben. Von Seiten des italienischen Verkehrsministeriums war zu Jahresbeginn jedoch in Erfahrung zu bringen, dass auch die früher zugelassenen Kunststoff-Warntafeln dann weiterverwendet werden dürfen, wenn sie typengenehmigt sind. Zwar sollen die Tafeln „normalerweise aus Metall“ sein, dies schließe jedoch die Verwendung anderer Materialien nicht grundsätzlich aus. Angesichts dieser gewissen Rechtsunsicherheit ist das Mitführen einer typengenehmigten Metalltafel die sicherste, aber auch kostspieligste Möglichkeit, den Anforderungen zu entsprechen. Ein Verstoß gegen die erwähnte Vorschrift wird derzeit (seit 01.01.1999) mit mindestens 60 EUR geahndet. |
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| Warnwesten Warnwesten müssen ein CE-Zeichen haben (Uni EN 471:1995) Das Tragen einer Warnweste ist für die Fahrer von Privat- und Geschäftsfahrzeugen vorgeschrieben, wenn sie das Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten. Dies gilt insbesondere für Notfallsituationen wie Unfälle oder Pannen bzw. bei entsprechenden Witterungsbedingungen wie Dunkelheit, Nebel oder Regen. Diese Neuregelung ist in Italien ab am 1. April 2004 in Kraft getreten. Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Bußgeldern (in Italien nicht unter 33,60 Euro bis 137,55 €.) sollte auf Reisen nach Italien die Warnweste (Preis: ca. 10 Euro) stets griffbereit sein. Farbe Gelb oder Orange mit reflektierenden weißen oder grauen Streifen |
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| Winterausstattung - Winterreifen Für einzelne Streckenabschnitte kann zu bestimmten Zeiten und bei entsprechenden Wetterverhältnissen kurzfristig die Benutzung von Winterreifen vorgeschrieben werden. |
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| Winterausstattung - Schneeketten
Für die Schneekettenverwendung bestehen keine besonderen Vorschriften. |
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| Winterausstattung - Spikes
Die Benutzung von Spikesreifen ist für Fahrzeuge bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht im Zeitraum vom 15.11. jeden Jahres bis 15.3. des Folgejahres erlaubt. Die höchstzulässige Geschwindigkeit mit Spikes beträgt 50 km/h innerorts und 90 km/h außerorts. Bei Verwendung von Spikesreifen müssen alle Räder damit ausgerüstet sein, außerdem sind die Fahrzeuge hinten mit Schutzlappen zu versehen. |
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| Besondere Verkehrsschilder | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zona di silenzio = Hupverbot Deviazione = Umleitung Tenere la destra = Rechts fahren Tutte le direzioni = alle Richtungen Rallentare = Langsam fahren Senso unico = Einbahnstraße Sbarrato = Gesperrt Inizio zona tutelata = Beginn der Parkverbotszone. |
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| Geltung deutscher Führerscheine in den EU-Staaten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG müssen sämtliche bisher geltenden Führerschein-Dokumente, also auch DDR-Führerscheine, in den anderen EU-Staaten anerkannt werden; es darf weder die neue Führerschein-Plastikkarte noch eine Übersetzung oder gar zusätzlich ein internationaler Führerschein verlangt werden. Dies hat auch die EU-Kommission mit Entscheidung vom 21.3.2000 ausdrücklich bestätigt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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QUELLE: ADAC
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