| Verkehrsbestimmungen
|
| Notrufnummern: |
| 112 |
Carabinieri |
 |
| 113 |
Polizia stradale |
(Verkehrspolizei) |
| 115 |
Vigili del fuoco |
(Feuerwehr) |
| 116 |
ACI |
(Pannenhilfe) |
| 118 |
Pronto soccorso |
(Rettung) |
| 1530 |
Soccorso in mare |
(Seenotrettungi) |
|
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| Geschwindigkeit |
innerorts
|
außerorts
|
Schnellstraße
|
Autobahn
|
| Pkw |
50
|
90
|
110
|
130
110 bei Regen
|
| Gespanne |
50
|
70
|
70
|
80
|
| Wohnmobile <
3,5t |
50
|
90
|
110
|
130
|
| Wohnmobile >
3,5t |
50
|
80
|
80
|
100
|
| Lkw > 3,5t |
50
|
80
|
80
|
100
|
| Lkw > 12t |
50
|
70
|
80
|
80
|
| Omnibusse |
50
|
80
|
80
|
100
|
| Auf
dreispurigen Autobahnen gemäß Beschilderung |
|
| |
Abblendlicht
Tagsüber muss das Abblendlicht auf allen Italienischen
Strassen eingeschaltet sein. In schlecht beleuchteten Tunnels
und Galerien ist das Abblendlicht ebenso einzuschalten. Motorräder
und Mopeds müssen immer mit Licht fahren. |
Abmessungen
PKWs, LKws Breite: Max. 255cm Höhe:
Max. 400cm (Bis 2,85 m Breite werden toleriert) Busse: (Bis
2,85 m Breite werden toleriert) Breite: Max. 255cm Höhe: Max.
430cm |
Autobahn
Abschleppen auf der Autobahn ist verboten.
Wenden, Rückwärtssetzen und unerlaubter Spurwechsel im Mautstellenbereich,
auf Autobahnauf- und -abfahrten wird mit hohen Bußgeldern, oft
auch mit FAHRVERBOTen geahndet. |
Bußgelder
Italien hat sein Straßenverkehrsgesetz,
den "Codice della Strada", geändert. Im Mittelpunkt stehen drastische
Erhöhungen der Bußgelder für einige Verkehrssünden sowie eine
neue Temporegelung. Autourlauber müssen ab sofort bei Missachtung
der Verkehrsampeln, der Vorfahrt und des Einbahnverkehrs sowie
bei einer Beschneidung der Rechte von Fußgängern doppelt so
tief in die Tasche greifen. Statt bisher jeweils 68 Euro sind
jetzt 137 Euro Mindestbuße fällig. Von 33 Euro auf mindestens
68 Euro angehoben wurden auch die Bußgelder für das verbotene
Telefonieren mit dem Handy im fahrenden Auto und die Missachtung
der Gurt- und Helmpflicht. |
| Der Automobil-Club warnt Autourlauber generell
vor zu schnellem Fahren. In der Reisezeit sollen in Italien
die Tempokontrollen ebenso wie die Alkoholkontrollen erheblich
verstärkt werden. Weitere Neuerungen: Auf dreispurigen Autobahnen
darf ab sofort mit bis zu 150 km/h (bisher 130 km/h) gefahren
werden, allerdings nur bei günstigen Wetterbedingungen. Die
entsprechenden Abschnitte sind allerdings bislang noch nicht
beschildert. Deswegen besteht weiterhin das Tempolimit von 130
km/h, bis eine entsprechende Beschilderung vorhanden ist. Bei
Regen oder Nässe sind auf Autobahnen generell nur 110 km/h erlaubt.
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| Darüber hinaus muss ab sofort
auf den Straßen außerorts tagsüber das Abblendlicht eingeschaltet
werden. Bisher galt diese Lichtpflicht in Italien nur auf Autobahnen
und Schnellstraßen. Ergänzt wurde die italienische Straßenverkehrsordnung
durch ein Führerschein-Punktesystem. Die Verkehrsvergehen werden
ab sofort in einer Sünderkartei erfasst. Von 20 Punkten "Startkapital"
werden je nach Schwere des Delikts Punkte abgezogen und beim
Stand Null der Führerschein eingezogen. |
| Die Verkehrssünderkartei gilt
allerdings nur für Einheimische, nicht für Inhaber ausländischer
Führerscheine. Bußgelder können auch verhängt werden, wenn Sie
Fahrmanöver wie z.B. das Wechseln der Fahrspur oder das Anhalten
nicht durch Blinken anzeigen. Parkverstöße
und Geschwindigkeitsüberschreitungen werden mit einer besonders
hohen Geldbuße geahndet. |
Bußgelder-Punktekatalog
Hier geben wir Ihnen einen kurzen Überblick
zu den wichtigsten Vorschriften der italienischen Straßenverkehrsordnung
und des Bußgeldkataloges geben. Die Höhe der Ordnungs- bzw.
Bußgelder wird alle 2 Jahre neu festgesetzt und orientiert sich
an der Teuerungsrate. Kürzlich wurden zahlreiche Regelungen
geändert. Unter anderem hat Italien ein Führerschein- Punktesystem
eingeführt. Das anfängliche Punktekonto besteht aus 20 Punkten;
je nach Verstoß werden 1 bis 10 Punkte abgezogen. Für italienreisende
Deutsche bedeutet der Verlust von 20 Punkten ein FAHRVERBOT
in Italien nach folgender Staffelung: - Verlust innerhalb eines
Jahres: FAHRVERBOT für 2 Jahre - Verlust innerhalb von zwei
Jahren: FAHRVERBOT für 1 Jahr - Verlust innerhalb von 2-3 Jahren:
FAHRVERBOT für 6 Monate (Unberührt hiervon bleibt das deutsche
Punktesystem der Erhebungen in Flensburg) |
- Geschwindigkeitsüberschreitung
bis 10 km/h
von 10 bis 40 km/h
mehr als 40 km/h
SANKTIONEN
33,60 € bis 137,55 €
137,55 € bis 550,20 € und 2 Punkte
343,55 € bis 1.376,55 € ,
FAHRVERBOT
1 bis 3 Monate und 10 Punkte |
- Alkohol
Promillegrenze: 0,5
SANKTIONEN:
270,90 € bis 1.083,60 €
FAHRVERBOT:
15 Tage bis 3 Monate 10 Punkte |
- Mobiltelefone
Telefonieren mit dem Handy ist nur mit Freisprecheinrichtung,
bzw. Kopfhörern erlaubt
SANKTIONEN:
33,60 € bis 137,55 € und 4 Punkte |
- Überfahren einer roten Ampel
SANKTIONEN:
137,55 € bis 550,20 € 5 Punkte |
- Wenden, Rückwärtsfahren, Spurwechsel
auf Autobahnen
Derartige Fahrmanöver auf Autobahnen, insbesondere im Mautstellen-Bereich,
werden hart geahndet.
Wenn Sie sich in die falsche Spur an einer Mautstelle eingeordnet
haben, dürfen Sie auf keinen Fall zurücksetzten, denn dies gilt
als Wenden, bzw. Rückwärtsfahren auf Autobahnen. (Hinweis: auch
Auf- und Abfahrten gehören in Italien zur Autobahn) |
- Wenden auf Autobahnen / Schnellstraßen Überfahren
des Mittelstreifens
SANKTIONEN:
1.626,45 € bis 6.506,85 € ,
FAHRVERBOT: 6 bis 24 Monate,
Einziehung des Fahrzeuges für 3 Monate und 10 Punkte
|
- Rückwärtsfahren auf Standstreifen, an Mautstellen
SANKTIONEN:
343,35 € bis 1.376,55 € und 4 Punkte |
- Parken
Gelbe Parkflächen sind Bussen, Taxis etc. vorbehalten.
SANKTIONEN:
33,60 € bis 137,55 € |
- Abblendlicht
Mopeds und Motorräder müssen immer mit Abblendlicht fahren.
Pkws und Lkws müssen seit kurzem außerhalb geschlossener Ortschaften,
bzw. Autobahnen tagsüber mit Abblendlicht fahren. SANKTIONEN:
33,60 € bis 137, 55 € 2 Punkte |
- Gurtpflicht
in Italien besteht Anschnallpflicht.
SANKTIONEN:
68,25 € bis 275,10 € 5 Punkte |
- Führerscheinpflicht für
jugendliche Mopedfahrer
Jugendliche Mopedfahrer zwischen 14 und 18 Jahren, die in Italien
mit kleinen Maschinen bis zu 50 Kubikzentimetern Hubraum unterwegs
sind, benötigen seit Donnerstag, 1. Juli 2004, einen eigenen
Führerschein für Leichtkrafträder.
Neben rund 500.000 italienischen Jugendlichen, die derzeit keinen
Führerschein besitzen, sind auch alle ausländischen Mopedfahrer
betroffen. Die Polizei ist angewiesen, die Einhaltung der neuen
Regelung rigoros zu kontrollieren. Wird ein Fahrer ohne Führerschein
erwischt, drohen ihm ein FAHRVERBOT von bis zu 60 Tagen und
Geldstrafen zwischen 500 und 2000 Euro. |
Grüne Versicherungskarte
Die Grüne Versicherungskarte wird vom ADAC sehr empfohlen.
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Handy am Steuer
Es besteht ein Handyverbot. Telefonieren
ist nur mit einer Freisprecheinrichtung gestattet. Das Telefonieren
mit einem Handy während der Fahrt kann gemäß Artikel 173 StVO
(Codice della Strada) mit einer Geldbuße geahndet werden.
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Bestimmungen für Kleinkrafträder
Italien hat die Verkehrsbestimmungen
für Benutzer von Kleinkrafträdern, also auch für Fahrer von
Motorrollern und Mofas, gelockert. Auf dem Soziussitz eines
Kleinkraftrades (das sind Fahrzeuge mit einem Hubraum von
höchstens 50 ccm und einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit
von 45 km/h) darf ab sofort ein Beifahrer mitgenommen werden.
Laut ADAC muss der Fahrer des Kraftrades aber mindestens 18
Jahre alt sein, das Fahrzeug zum Beifahrer-Betrieb zugelassen
und mit einer zweiten Sitzgelegenheit ausgestattet sein.
Wichtig für den Sozius: Er muss ebenso
wie der Lenker während der Fahrt einen genormten Helm tragen.
Helmmuffel erwartet eine Geldbuße von mindestens 68 Euro.
Darüber hinaus wird das Krad aus dem Verkehr gezogen und für
30 Tage sichergestellt. Wird ein minderjähriger Beifahrer
ohne Helm angetroffen, haftet dafür der Fahrer.
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Kreisverkehr
Sofern nichts anderes ausdrücklich durch
Verkehrszeichen geregelt ist, gilt im Kreisverkehr (Rotatoria),
dass die in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeuge Vorfahrt
vor den sich bereits im Kreisverkehr befindlichen Fahrzeugen
haben (Rechts-vor-Links-Regel). Diese Grundsätze werden jedoch
in der Praxis nicht immer beachtet, so dass am und im Kreisverkehr
in Italien erhöhte Vorsicht angezeigt ist. |
Ladungsvorschriften
In Italien ist gemäß Art. 164 des Codice della Strada jede
nach hinten (bis maximal 3/10 der Fahrzeuglänge) hinausragende
Ladung mit einer Warntafel zu versehen, und zwar auch dann,
wenn sie weniger als einen Meter übersteht. Das Überstehen der
Ladung nach vorne ist stets unzulässig. Sie ist z.B. auch anzubringen,
wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht
ist, selbst in eingeklapptem Zustand. Immer wenn eine Ladung
über die (im Kfz-Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge hinaussteht
sind sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit
andere Straßenbenutzer dadurch nicht in Gefahr gebracht werden
(vgl. auch Warntafel). |
Mautgebühr
Mautgebühr: Ca. 6 Cent pro km |
Motorräder bis
149 ccm sind auf Autobahnen verboten. |
Nebelschlussleuchte
Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Sichtweiten unter
50 m verwendet werden. |
Parken
An weißen Bordsteinstreifen kann gratis geparkt werden,
an blauen Streifen ist das Parken gebührenpflichtig und an schwarz-gelben
Streifen ist das Parken verboten. Gelbe Parkflächen sind reserviert
für Autobusse, Taxis etc. In manchen Städten gibt es ausgewiesene
grüne Parkflächen: Hier besteht an Werktagen Parkverbot von
8 Uhr bis 9.30 Uhr und von 14.30 Uhr bis 16 Uhr. |
Parkerleichterungen
für Schwerbehinderte
Die Überwachungsbehörden sind gehalten,
ausländischen Behinderten dieselben Parkerleichterungen wie
italienischen Staatsangehörigen zuzugestehen, wenn ein Behindertenausweis
mit dem international verwendeten Rollstuhlfahrersymbol vorhanden
ist. Im Wesentlichen ist das Parken nur in hierfür reservierten,
speziell beschilderten Parkbuchten gestattet. Ansonsten sind
die Behörden lediglich aufgefordert, Ausweisinhabern die Zufahrt
zu Sozial-, Kultur- und Erholungseinrichtungen (sowie zum Arbeitsplatz)
zu ermöglichen. Für die Gewährung von Vergünstigungen sind die
lokalen Verwaltungsbehörden zuständig. |
Parkverbot
Parkverbot besteht an schwarzgelb markierten
Bordsteinen sowie an gelb gekennzeichneten - z.B. für Taxi und
Busse reservierten - Parkflächen. Parken in Landschaftsschutzgebieten
ist untersagt. |
Promille-Grenze
Die Promille-Grenze liegt in Italien bei 0,5
Promille. |
Überholen
Das Überholen ist vor und auf Bahnübergängen verboten. Straßenbahnen
dürfen rechts nicht überholt werden, wenn Fahrgäste ein- oder
aussteigen. |
Vorfahrt auf Bergstraßen
In Italien muss man allen Linienbussen
auf Pass- und Bergstrassen den Vortritt lassen, unabhängig davon,
ob sie berg- oder talwärts fahren. |
Warntafel
Seit Jahren wird in Italien von Kfz-Führern
verlangt, dass sie über das Fahrzeugheck überstehende Ladung
mit einer besonderen Warntafel kennzeichnen. Diese Tafel muss
besonderen Voraussetzungen entsprechen, die im Art 164 Codice
della Strada sowie in weiteren verkehrsrechtlichen Vorschriften
(Durchführungsbestimmungen) normiert sind, und sie muss in den
vom Gesetz genannten Fällen verwendet werden. Mit der Warntafel
ist jede nach hinten hinaus ragende Fahrzeugladung zu
versehen, und zwar auch dann, wenn sie weniger als einen Meter
übersteht. Sie ist z.B. auch anzubringen, wenn lediglich ein
Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in
eingeklapptem Zustand. Immer wenn eine Ladung über die (im Kfz-Schein
eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge hinten hinaussteht – nach
vorne ist keinerlei Überstehen gestattet – sind nach dem Gesetz
„sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit
andere Straßenbenutzer dadurch nicht in Gefahr gebracht werden“.
Den Ausführungsbestimmungen zufolge ist eine viereckige, mit
reflektierendem Material überzogene Tafel am Ende des vorspringenden
Ladungsteils in der Form anzubringen, dass sie ständig quer
zur Fahrtrichtung verbleibt. Die Tafel muss mindestens 50 x
50 cm messen und rot-weiß schraffiert sein. Außerdem soll sie
aus Metallblech sein und eine Typengenehmigung haben. Von Seiten
des italienischen Verkehrsministeriums war zu Jahresbeginn jedoch
in Erfahrung zu bringen, dass auch die früher zugelassenen Kunststoff-Warntafeln
dann weiterverwendet werden dürfen, wenn sie typengenehmigt
sind. Zwar sollen die Tafeln „normalerweise aus Metall“ sein,
dies schließe jedoch die Verwendung anderer Materialien nicht
grundsätzlich aus. Angesichts dieser gewissen Rechtsunsicherheit
ist das Mitführen einer typengenehmigten Metalltafel die sicherste,
aber auch kostspieligste Möglichkeit, den Anforderungen zu entsprechen.
Ein Verstoß gegen die erwähnte Vorschrift wird derzeit (seit
01.01.1999) mit mindestens 60 EUR geahndet. |
Warnwesten
Warnwesten müssen ein CE-Zeichen haben
(Uni EN 471:1995) Das Tragen einer Warnweste ist für die Fahrer
von Privat- und Geschäftsfahrzeugen vorgeschrieben, wenn sie
das Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften verlassen
und sich auf der Fahrbahn aufhalten. Dies gilt insbesondere
für Notfallsituationen wie Unfälle oder Pannen bzw. bei entsprechenden
Witterungsbedingungen wie Dunkelheit, Nebel oder Regen. Diese
Neuregelung ist in Italien ab am 1. April 2004 in Kraft getreten.
Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Bußgeldern (in
Italien nicht unter 33,60 Euro bis 137,55 €.) sollte auf Reisen
nach Italien die Warnweste (Preis: ca. 10 Euro) stets griffbereit
sein. Farbe Gelb oder Orange mit reflektierenden weißen oder
grauen Streifen |
Winterausstattung - Winterreifen
Für einzelne Streckenabschnitte kann zu bestimmten
Zeiten und bei entsprechenden Wetterverhältnissen kurzfristig
die Benutzung von Winterreifen vorgeschrieben werden.
|
Winterausstattung -
Schneeketten
Für die Schneekettenverwendung bestehen keine besonderen Vorschriften.
|
Winterausstattung -
Spikes
Die Benutzung von Spikesreifen ist für Fahrzeuge bis 3,5 t zulässiges
Gesamtgewicht im Zeitraum vom 15.11. jeden Jahres bis 15.3.
des Folgejahres erlaubt. Die höchstzulässige Geschwindigkeit
mit Spikes beträgt 50 km/h innerorts und 90 km/h außerorts.
Bei Verwendung von Spikesreifen müssen alle Räder damit ausgerüstet
sein, außerdem sind die Fahrzeuge hinten mit Schutzlappen zu
versehen. |
| Besondere
Verkehrsschilder |
Zona di silenzio = Hupverbot
Deviazione = Umleitung
Tenere la destra = Rechts fahren
Tutte le direzioni = alle Richtungen
Rallentare = Langsam fahren
Senso unico = Einbahnstraße
Sbarrato = Gesperrt
Inizio zona tutelata = Beginn der Parkverbotszone. |
| Geltung deutscher
Führerscheine in den EU-Staaten |
| Nach der EU-Führerscheinrichtlinie
91/439/EWG müssen sämtliche bisher geltenden Führerschein-Dokumente,
also auch DDR-Führerscheine, in den anderen EU-Staaten anerkannt
werden; es darf weder die neue Führerschein-Plastikkarte noch
eine Übersetzung oder gar zusätzlich ein internationaler
Führerschein verlangt werden. Dies hat auch die EU-Kommission
mit Entscheidung vom 21.3.2000 ausdrücklich bestätigt.
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