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Vietato fumare (Rauchen verboten)

Bereits seit dem 12. Dezember 2004 ist in Italien das Rauchen in allen Re­gional- und Fernzügen untersagt. Grenz­über­fahr­ende Züge, in denen sich Rau­cher­ab­teile befinden, unterliegen ebenfalls dem nationalen Rauch­ver­bot, so­bald sie sich auf italienischen Boden befinden und italienische Bahnhöfe an­fahren. Die einzige Ausnahme bilden Fernzüge im Transit.
In allen öffentlichen Gebäuden, Gaststätten, Bars, Cafés und Kneipen ist das Rauchen seit dem 10. Januar 2005 verboten, mit Ausnahme der Raucher­be­reiche mit separater Lüftung, in denen Speisen angeboten werden dürfen. Dies gilt unabhängig von der Größe des Etablissements. Die Abtrennung einer Raucherzone darf höchstens der Hälfte der Gesamtfläche des Gastbereichs entsprechen.
Die Raucherbereiche unterliegen einer sehr strengen Reglementierung. Sie müssen eine getrennt Belüftungsanlage haben und der Luftruck muss immer niedriger sein als in den Nichtraucherbereichen. Sie müssen mittels auto­ma­tisch ver­schließbaren Türen hermetisch abgetrennt werden können und eine gute Luftzirkulations- und Entlüftungstechnik muss gewährleistet werden. Diese Auflagen haben dazu geführt, dass sich die Errichtung von Raucher­be­rei­chen für normale Wirtschaften betriebswirtschaftlich nicht rechnet. Bis heute haben nur etwa 1% der Lokale Raucherbereiche eingeführt.

Wer in öffentlichen Gebäuden raucht, muss bei Zuwiderhandlungen Buß­gel­der zwischen 27,50 und 275 Euro zahlen. Wer in Gegenwart von Schwangeren oder Kindern unter 12 Jahren raucht, muss mit einer Verdoppelung dieses Bußgeldes rechnen.

Italienische Widersprüche
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Ursprünglich wurden mittels einer Verordnung (vom 17. Dezember 2004) die Inhaber der Gastronomiebetriebe dazu verpflichtet:
  1. durch Hinweisschilder deutlich sichtbar auf das Rauchverbot hin­zu­weisen,
  2. die Einhaltung des Rauchverbots zu kontrollieren, bzw. rauchende Gäste auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen und vom Rauchen ab­zu­halten,
  3. bei nicht Einhaltung des Verbotes denselben an die entsprechende Behörde zu melden.
Gemäß dieser Regelung konnte ein Gastronom wegen mehrfachen Verstoß gegen die Pflicht, einen rauchenden Gast anzuzeigen, seine Konzession ver­lieren. Es handelte sich diesbezüglich um die restriktivste Regelung in Europa.

Am 1. August 2005 wurden infolge einer Entscheidung des Ver­wal­tungs­ge­richts der Region Latium die Punkte 2. und 3. dieser Verordnung wie­der zu­rück­genommen, weil die dazu nötigen gesetzlichen Voraussetzungen fehlten. Damit wurde den Betreibern von Gastronomie­betrieben die Bürde, sich als Hilfssheriffs zu betätigen, ab­ge­nom­men.
Nach der Einführung des Rauchverbots gingen die Zigarettenverkäufe deut­lich zurück und die Akzeptanz in der Bevölkerung nahm deutlich zu. Eine Studie zufolge sank bereits im ersten Jahr nach der Einführung die Zahl der Herz­in­farkte deutlich, bei den 35- bis 64-jährigen um 11 %, bei den 65- bis 75-jäh­rigen um 8 %.
Olbia (Sardinien): Seit dem 24. Juni 2010 gilt ein Rauchverbot im Bereich des Parks "Fausto Noce". Eine ähnliche Verordnung für Gemeindeparks gilt auch in Alghero (Sardinien) und in Neapel (Kampanien). In Verona darf man in den Parks nur in der Nähe der Kinderspielplätze nicht rauchen. In Aruttas (Sar­di­nien) gibt es sogar am Strand ein Rauchverbot. Es droht ein Bußgeld bis zu 360 Euro. In Bozen darf man auch im Freien nicht mehr rauchen, wenn sich schwangere Frauen oder Kinder unter 12 Jahren in der Nähe aufhalten.

Mit Bußgeldern bis zu 500 Euro müssen Jugendliche unter 16 Jahren rechnen, wenn sie in Capoliveri auf Elba auf der Piazza oder in den Gassen rauchen. Bürgermeister Ruggero Bar verfolgt damit ein erzieherisches Ziel, um die Ge­sund­heit der "ragazzi" zu schützen.

Was kommt demnächst? In Belgien, Neuseeland, mehreren kanadischen und australischen Provinzen und Schottland herrscht bereits ein Rauchverbot am Steuer. Italien erwägt zurzeit ebenfalls so eine Regelung ein­zu­führen (Ge­setz­es­vorschlag der Lega Nord). In der Republik San Marino gilt bereits ein ab­so­lutes Rauchverbot für Autofahrer.
 
Es soll niemand behaupten, die Ita­liener würden dem Gesetz nicht ge­horchen! Zumindest beim Rauch­ver­bot widersprechen sie diesem be­lieb­ten Vorurteil! Sagte denn nicht schon Mussolini: "Credere, obbidire, com­battere!" (Glauben, gehorchen, käm­pfen)? Da steckt das Imperativ "ge­horchen" doch bereits drin.

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