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AUF ITALIENS STRASSEN - VERKEHRSBESTIMMUNGEN

Gegen alle Klischees: Natürlich gibt es in Italien die aggressiven Auto­fah­rer, die drängeln und riskant fahren. Der Unterschied zum deutschen Ver­kehr liegt aber darin, dass in Italien eine gewisse Lässigkeit und Toleranz herrscht. Die Italiener fahren einerseits frecher, aber sie gehen aber auch (mit Aus­nah­men!) toleranter mit der Fahrweise der Anderen um. Rechthaberisch sind die Italiener im Allgemeinen nicht. Die Devise ist eher "Leben und leben lassen“.
Die Ordnungshüter, hingegen, sind überhaupt nicht lässig, und sei es auch nur, damit die Kassen der Gemeinden aufgefüllt werden können.

Notrufnummern
112 Carabinieri
113 Polizia stradale (Verkehrspolizei)
115 Vigili del fuoco (Feuerwehr)
116 ACI (Pannenhilfe)
118 Pronto soccorso (Rettung)
1530 Soccorso in mare (Seenotrettungi)

Geschwindigkeitsbestimmungen

Geschwindigkeit
innerorts
außerorts
Schnellstraße
Autobahn
Pkw
50
90
110
90 bei Regen
130
110 bei Regen
Gespanne
50
70
70
80
Wohnmobile < 3,5t
50
90
110
130
Wohnmobile > 3,5t
50
80
80
100
Der Automobil-Club warnt Autourlauber generell vor zu schnellem Fahren. Gerade während der Reisezeit werden in Italien die Tempokontrollen und die Alkoholkontrollen erheblich verstärkt.

MITFÜHRPFLICHT UND VORSCHRIFTEN
Ampeln (Semafori): In Italien schalten die Ampeln von Rot direkt auf Grün, die Rot-Gelb-Phase entfällt.
Autobahn: Das Abschleppen auf der Autobahn. Wenden, Rück­wärts­setzen und unerlaubter Spurwechsel im Mautstellenbereich, auf Auto­bahnauf- und -abfahrten ist verboten und wird mit hohen Bußgeldern, bis hin zu Fahrverbot geahndet.
Bußgelder: Italiens Straßenverkehrsordnung, der "Codice della Strada sieht drastische Bußgelder für zahlreiche Verkehrssünden vor. Autofahrern müssen bei Missachtung von Verkehrsampeln, der Vorfahrt und des Einbahnverkehrs und weiteren Verstößen sehr tief in die Tasche greifen. Aber selbst für Falsch­parken können die Bußgelder hoch ausfallen. Weil die Bußgelder nicht kon­stant bleiben, werden sie hier nicht weiter aufgeführt.
Bußgelder für Ausländer werden auch im Heimatland eingefordert. Die italienische Behörde, die dem deutschen Ordnungsamt entspricht, ermittelt beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg den Fahrzeughalter und sendet ihm eine Zahlungsaufforderungen wegen Verkehrsverstößen zu. Das kann Monate nach der Rückkehr aus dem Urlaub geschehen. Ab einer Bußgeldhöhe von 70 Euro können mittlerweile Strafzettel aufgrund von Tempoverstößen, Park­ver­boten oder anderen Verkehrssünden EU-weit eingetrieben werden. Von daher empfiehlt es sich Zahlung zu leisten.
Ein Ersatzlampenset ist in Italien zwar nicht Pflicht, jedoch zu empfehlen, weil (siehe oben) Licht am Tag Pflicht ist.
Mit einem Euro-Kennzeichen wird in Italien (so wie übrigens in Österreich, der Schweiz und Frankreich) der "D"-Aufkleber nicht mehr benötigt.

Hintergrundfarbe der Verkehrsschilder: Grün für die Autobahnen. Blau für die Bundes- und Provinzstraßen, weiß für die Ortsschilder, Inner­orts­hin­wei­se und untergeordnete Strassen, braun für die Sehenswürdigkeiten.

Grüne Versicherungskarte: Die Grüne Versicherungskarte wird vom ADAC sehr empfohlen.
Gurtpflicht: In Italien besteht Anschnallpflicht auf allen Sitzplätzen. Der Fahrer ist theoretisch verpflichtet, das zu kontrolliere,n und haftet für seine minderjährigen Beifahrer mit, im Falle eines Unfalls sogar für alle nicht angeschnallten Personen
Handy: Das Telefonieren mit dem Handy ist während dem Fahren aus­schließ­lich mit einer Freisprecheinrichtung, bzw. mit Kopfhörern (Headset) erlaubt
Helmpflicht bei Motorrädern: Die Helmpflicht gilt auch für Mofas und Mo­torroller. Bei Verletzund der Helmpflicht kann das Fahrzeug für 60 Tage be­schlagnahmt werden. Wenn man innerhalb von zwei Jahren ohne Helm er­tappt wird, können es sogar 90 Tage werden. Der Helm muss unbedingt das CE-Genehmigungszeichen haben.
Jugendliche Mopedfahrer zwischen 14 und 18 Jahren, die in Italien mit kleinen Maschinen bis zu 50 ccm Hubraum unterwegs sind, benötigen einen eigenen Führerschein für Leichtkrafträder.
Kreisverkehr: Es gilt keine spezielle Regelung, somit gilt im Kreisverkehr (Rotatoria), wenn nichts anderes durch Verkehrszeichen geregelt ist, Rechts vor Links, also dass die in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeuge Vorfahrt vor den sich bereits im Kreisverkehr befindlichen Fahrzeugen haben. Dies gilt besonders, wenn sich an der Einleitung das Schild "Vorfahrt geben" befindet. Diese Grundsätze werden jedoch in der Praxis nicht immer beachtet, so dass am und im Kreisverkehr in Italien erhöhte Vorsicht angezeigt ist.
Motorräder bis 149 ccm sind auf Autobahnen verboten.
Nebelschlussleuchte: Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Sichtweiten unter 50 m eingeschaltet werden.
Parken: Die farbigen Randstreifen und Schraffierungen haben eine Bedeu­tung: An weißen Bordsteinstreifen kann kostenlos geparkt werden, bei blauen Streifen ist das Parken gebührenpflichtig und an schwarz-gelben Streifen ist es verboten.
Promille-Grenze: Sie liegt in Italien bei 0,5 Promille.
Spikes: Spikesreifen sind bei Fahrzeugen bis 3,5 t zulässigem Gesamt­ge­wicht vom 15.11. jeden Jahres bis 15.3. des Folgejahres erlaubt. Die höchs­tzulässige Geschwindigkeit mit Spikes beträgt 50 km/h innerorts und 90 km/h außerorts. Bei Verwendung von Spikesreifen müssen alle Räder damit aus­gerüstet sein, und die Fahrzeuge müssen hinten mit Schutzlappen versehen sein.
Tagfahrlichtpflicht: Mopeds und Motorräder müssen immer und überall mit Ab­blend­licht fahren. In Italien müssen Pkws und Lkws sowohl auf den Auto­bahnen als auch außer­halb der Ortschaften ganztägig das Abblendlicht ein­ge­schaltet haben. In schlecht beleuchteten Tunnels ist das Einschalten des Ab­blendlichts ebenso Pflicht. In der Stadt können Pkws mit Standlicht (oder ohne) fahren, wenn es die Lichtverhältnisse erlauben.
Überholen: Das Überholen ist vor und auf Bahnübergängen verboten. Straßenbahnen dürfen rechts nicht überholt werden, wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen.
Verbandkasten : Verbandkasten-Pflicht entsprechend der EU-Richtlinie.
Verkehrssünderkartei: Seit einiger Zeit gibt es auch in Italien ein Punk­tesystem und eine Ver­kehrs­sün­der­kartei. Sie gilt allerdings nur für Einheimische gilt, nicht für die Inhaber ausländischer Führerscheine.
Vorfahrt auf Bergstraßen: Alle Linienbussen genießen auf Pass- und Berg­strassen Vorfahrt, unabhängig davon, ob sie berg- oder talwärts fahren.
Warndreieck: Ein Warndreieck muss mitgeführt und bei einer Panne oder einem Unfall auch pflichtgemäß angewendet werden.
Warntafel: eine über das Fahrzeugheck überstehende Ladung muss mit einer besonderen Warntafel kennzeichnen. Mit der Warntafel ist jede nach hinten hinaus ragende Fahrzeugladung zu versehen, auch beispielswesie bei einem Heckträger (mit oder ohne Ladung). Immer wenn eine Ladung über die (im Kfz-Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge hinten hinaussteht, muss eine viereckige, mit reflektierendem Material überzogene Tafel am Ende des vorspringenden Ladungsteils angebracht werden. Sie muss mindestens 50 x 50 cm messen und rot-weiß schraffiert sein.
Warnwesten: In Italien gilt die Vorschrift, dass man eine Warnweste im Au­to haben muss (nicht im Gepäckraum!). Die Westen müssen bei Unfall oder Pan­ne von allen sich auf der Fahrbahn befindenden Personen getragen werden.
Winterreifen: Bei winterlicher Witterung kann für einzelne Strecken die Nutzung von Winterreifen oder Schneeketten vorgeschrieben werden. Im Aostatal gilt vom 15. Oktober bis 15. April eine Winterreifenpflicht. In der Provinz Mailand sind von 15. November bis zum 31. März Winterreifen für alle Fahrzeuge vorgeschrieben, unabhängig von den konkreten Wetter­be­dingungen. Bei entsprechenden Witterungsverhältnissen kann die Verordnung auch früher in Kraft treten oder verlängert werden. Als Ausnahmeregelung sind statt der Winterreifen auch Schneeketten erlaubt.
Zebrastreifen: Zebrastreifen werden in Italien von den Autofahrern leider sehr oft ignoriert. Vertrauen Sie deshalb als Fussgänger nicht darauf, dass Sie ein Autofahrer über die Straße gehen lässt, obwohl es die Verkehrs­ord­nung von ihm verlangt. Blickkontakt wird empfohlen.

BESONDERE VERKEHRSSCHILDER
Deviazione = Umleitung
Rallentare = Langsam fahren
Sbarrato = Gesperrt
Senso unico = Einbahnstraße
Tenere la destra = Rechts fahren
Tutte le direzioni = alle Richtungen
Zona di silenzio = Hupverbot
Weitere nützliche Begriffe für den Autofahrer [].

GELTUNG DEUTSCHER FÜHRERSCHEINE
Laut einer EU-Führerscheinrichtlinie müssen sämtliche bisher gültige Führerschein-Dokumente (auch aus der ehemaligen DDR) in den an­deren EU-Staaten anerkannt werden.
 
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Italia
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