AUF ITALIENS STRASSEN - VERKEHRSBESTIMMUNGEN |
| Gegen alle Klischees: Natürlich gibt es in Italien die aggressiven Autofahrer, die drängeln und riskant fahren. Der Unterschied zum deutschen Verkehr liegt aber darin, dass in Italien eine gewisse Lässigkeit und Toleranz herrscht. Die Italiener fahren einerseits frecher, aber sie gehen aber auch (mit Ausnahmen!) toleranter mit der Fahrweise der Anderen um. Rechthaberisch sind die Italiener im Allgemeinen nicht. Die Devise ist eher "Leben und leben lassen“. |
| Die Ordnungshüter, hingegen, sind überhaupt nicht lässig, und sei es auch nur, damit die Kassen der Gemeinden aufgefüllt werden können. |
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Notrufnummern |
| 112 |
Carabinieri |
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| 113 |
Polizia stradale |
(Verkehrspolizei) |
| 115 |
Vigili del fuoco |
(Feuerwehr) |
| 116 |
ACI |
(Pannenhilfe) |
| 118 |
Pronto soccorso |
(Rettung) |
| 1530 |
Soccorso in mare |
(Seenotrettungi) |
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Geschwindigkeitsbestimmungen |
| Geschwindigkeit |
innerorts |
außerorts |
Schnellstraße |
Autobahn |
| Pkw |
50 |
90 |
110
90 bei Regen |
130
110 bei Regen |
| Gespanne |
50 |
70 |
70 |
80 |
| Wohnmobile <
3,5t |
50 |
90 |
110 |
130 |
| Wohnmobile >
3,5t |
50 |
80 |
80 |
100 |
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| Der Automobil-Club warnt Autourlauber generell
vor zu schnellem Fahren. Gerade während der Reisezeit werden in Italien
die Tempokontrollen und die Alkoholkontrollen erheblich
verstärkt. |
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| MITFÜHRPFLICHT UND VORSCHRIFTEN |
| Ampeln (Semafori): In Italien schalten die Ampeln von Rot direkt auf Grün, die Rot-Gelb-Phase entfällt. |
| Autobahn:
Das Abschleppen auf der Autobahn.
Wenden, Rückwärtssetzen und unerlaubter Spurwechsel im Mautstellenbereich,
auf Autobahnauf- und -abfahrten ist verboten und wird mit hohen Bußgeldern, bis hin zu Fahrverbot geahndet. |
| Bußgelder: Italiens Straßenverkehrsordnung,
der "Codice della Strada sieht drastische
Bußgelder für zahlreiche Verkehrssünden vor. Autofahrern müssen bei Missachtung
von Verkehrsampeln, der Vorfahrt und des Einbahnverkehrs und weiteren Verstößen sehr
tief in die Tasche greifen. Aber selbst für Falschparken können die Bußgelder hoch ausfallen. Weil die Bußgelder nicht konstant bleiben, werden sie hier nicht weiter aufgeführt. |
Bußgelder für Ausländer werden auch im Heimatland eingefordert. Die italienische Behörde, die dem deutschen Ordnungsamt entspricht, ermittelt beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg den Fahrzeughalter und sendet ihm eine Zahlungsaufforderungen wegen Verkehrsverstößen zu. Das kann Monate nach der Rückkehr aus dem Urlaub geschehen. Ab einer Bußgeldhöhe von 70 Euro können mittlerweile Strafzettel aufgrund von Tempoverstößen, Parkverboten oder anderen Verkehrssünden EU-weit eingetrieben werden. Von daher empfiehlt es sich Zahlung zu leisten.
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| Ein Ersatzlampenset ist in Italien zwar nicht Pflicht, jedoch zu empfehlen, weil (siehe oben) Licht am Tag Pflicht ist. |
| Mit einem Euro-Kennzeichen wird in Italien (so wie übrigens in Österreich, der Schweiz und Frankreich) der "D"-Aufkleber nicht mehr benötigt. |
Hintergrundfarbe der Verkehrsschilder: Grün für die Autobahnen. Blau für die Bundes- und Provinzstraßen, weiß für die Ortsschilder, Innerortshinweise und untergeordnete Strassen, braun für die Sehenswürdigkeiten. |
| Grüne Versicherungskarte: Die Grüne Versicherungskarte wird vom ADAC sehr empfohlen. |
| Gurtpflicht: In Italien besteht Anschnallpflicht auf allen Sitzplätzen. Der Fahrer ist theoretisch verpflichtet, das zu kontrolliere,n und haftet für seine minderjährigen Beifahrer mit, im Falle eines Unfalls sogar für alle nicht angeschnallten Personen |
| Handy: Das Telefonieren mit dem Handy ist während dem Fahren ausschließlich mit einer Freisprecheinrichtung,
bzw. mit Kopfhörern (Headset) erlaubt |
| Helmpflicht bei Motorrädern: Die Helmpflicht gilt auch für Mofas und Motorroller. Bei Verletzund der Helmpflicht kann das Fahrzeug für 60 Tage beschlagnahmt werden. Wenn man innerhalb von zwei Jahren ohne Helm ertappt wird, können es sogar 90 Tage werden. Der Helm muss unbedingt das CE-Genehmigungszeichen haben. |
Jugendliche Mopedfahrer zwischen 14 und 18 Jahren, die in Italien
mit kleinen Maschinen bis zu 50 ccm Hubraum unterwegs
sind, benötigen einen eigenen
Führerschein für Leichtkrafträder.
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| Kreisverkehr: Es gilt keine spezielle Regelung, somit gilt im Kreisverkehr (Rotatoria), wenn nichts anderes durch
Verkehrszeichen geregelt ist,
Rechts vor Links, also dass die in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeuge Vorfahrt
vor den sich bereits im Kreisverkehr befindlichen Fahrzeugen
haben. Dies gilt besonders, wenn sich an der Einleitung das Schild "Vorfahrt geben" befindet. Diese Grundsätze werden jedoch
in der Praxis nicht immer beachtet, so dass am und im Kreisverkehr
in Italien erhöhte Vorsicht angezeigt ist. |
| Motorräder bis 149 ccm sind auf Autobahnen verboten. |
| Nebelschlussleuchte:
Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Sichtweiten unter
50 m eingeschaltet werden. |
| Parken: Die farbigen Randstreifen und Schraffierungen haben eine Bedeutung: An weißen Bordsteinstreifen kann kostenlos geparkt werden,
bei blauen Streifen ist das Parken gebührenpflichtig und an schwarz-gelben
Streifen ist es verboten. |
| Promille-Grenze: Sie liegt in Italien bei 0,5
Promille. |
| Spikes: Spikesreifen sind bei Fahrzeugen bis 3,5 t zulässigem
Gesamtgewicht vom 15.11. jeden Jahres bis 15.3.
des Folgejahres erlaubt. Die höchstzulässige Geschwindigkeit
mit Spikes beträgt 50 km/h innerorts und 90 km/h außerorts.
Bei Verwendung von Spikesreifen müssen alle Räder damit ausgerüstet
sein, und die Fahrzeuge müssen hinten mit Schutzlappen
versehen sein. |
| Tagfahrlichtpflicht: Mopeds und Motorräder müssen immer und überall mit Abblendlicht fahren. In Italien müssen Pkws und Lkws sowohl auf den Autobahnen als auch außerhalb der Ortschaften ganztägig das Abblendlicht eingeschaltet haben. In schlecht beleuchteten Tunnels
ist das Einschalten des Abblendlichts ebenso Pflicht. In der Stadt können Pkws mit Standlicht (oder ohne) fahren, wenn es die Lichtverhältnisse erlauben. |
| Überholen: Das Überholen ist vor und auf Bahnübergängen verboten. Straßenbahnen
dürfen rechts nicht überholt werden, wenn Fahrgäste ein- oder
aussteigen. |
| Verbandkasten : Verbandkasten-Pflicht entsprechend der EU-Richtlinie. |
| Verkehrssünderkartei: Seit einiger Zeit gibt es auch in Italien ein Punktesystem und eine Verkehrssünderkartei. Sie gilt allerdings nur für Einheimische gilt, nicht für die Inhaber ausländischer
Führerscheine. |
| Vorfahrt auf Bergstraßen: Alle Linienbussen
genießen auf Pass- und Bergstrassen Vorfahrt, unabhängig davon,
ob sie berg- oder talwärts fahren. |
| Warndreieck: Ein Warndreieck muss mitgeführt und bei einer Panne oder einem Unfall auch pflichtgemäß angewendet werden. |
| Warntafel: eine über das Fahrzeugheck überstehende Ladung
muss mit einer besonderen Warntafel kennzeichnen. Mit der Warntafel
ist jede nach hinten hinaus ragende Fahrzeugladung zu
versehen, auch beispielswesie bei einem
Heckträger (mit oder ohne Ladung). Immer wenn eine Ladung über die (im Kfz-Schein
eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge hinten hinaussteht, muss eine viereckige, mit
reflektierendem Material überzogene Tafel am Ende des vorspringenden
Ladungsteils angebracht werden. Sie muss mindestens 50 x
50 cm messen und rot-weiß schraffiert sein. |
| Warnwesten: In Italien gilt die Vorschrift, dass man eine Warnweste im Auto haben muss (nicht im Gepäckraum!). Die Westen müssen bei Unfall oder Panne von allen sich auf der Fahrbahn befindenden Personen getragen werden. |
| Winterreifen: Bei winterlicher Witterung kann für einzelne Strecken die Nutzung von Winterreifen oder Schneeketten vorgeschrieben werden. Im Aostatal gilt vom 15. Oktober bis 15. April eine Winterreifenpflicht. In der Provinz Mailand sind von 15. November bis zum 31. März Winterreifen für alle Fahrzeuge vorgeschrieben, unabhängig von den konkreten Wetterbedingungen. Bei entsprechenden Witterungsverhältnissen kann die Verordnung auch früher in Kraft treten oder verlängert werden. Als Ausnahmeregelung sind statt der Winterreifen auch Schneeketten erlaubt. |
| Zebrastreifen: Zebrastreifen werden in Italien von den Autofahrern leider sehr oft ignoriert. Vertrauen Sie deshalb als Fussgänger nicht darauf, dass Sie ein Autofahrer über die Straße gehen lässt, obwohl es die Verkehrsordnung von ihm verlangt. Blickkontakt wird empfohlen. |
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| BESONDERE VERKEHRSSCHILDER |
| Deviazione = Umleitung |
| Rallentare = Langsam fahren |
Sbarrato = Gesperrt
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| Senso unico = Einbahnstraße |
| Tenere la destra = Rechts fahren |
| Tutte le direzioni = alle Richtungen |
| Zona di silenzio = Hupverbot |
Weitere nützliche Begriffe für den Autofahrer [ ]. |
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| GELTUNG DEUTSCHER FÜHRERSCHEINE |
| Laut einer EU-Führerscheinrichtlinie müssen sämtliche bisher gültige Führerschein-Dokumente (auch aus der ehemaligen DDR) in den anderen EU-Staaten anerkannt werden. |
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