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Polizeisystem

Italien hat wie Frankreich oder Spanien kein föderal gegliedertes Polizei­sys­tem, sondern unterhält mehrere nationale Polzeikörper mit z.T. sich über­schnei­denden Zuständigkeiten, auch um Machtkonzentrationen in einer Hand bzw. in einem Ministerium zu verhindern.
Die zivile Staatspolizei (Polizia di Stato), die hauptsächlich in größeren Städten operiert. untersteht dem Innenministerium
Die Carabinieri unterstehen als vierte Teilstreitkraft dem Verteidigungs­ministerium und versehen nach Weisung des Innenministeriums Polizeidienst. Sie haben vor allem auf dem Lande ein dichtes Netz von Wachstationen.
Eine dritte nationale Polizeitruppe ist die Guardia di Finanza, eine militärisch organisierte Finanzpolizei, die dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen untersteht und für die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität zuständig ist. Sie ist vor allem auch auch im Bereich Steuer- und Zollfahndung tätig.
In der für die Mafiabekämpfung zuständigen Direzione Investigativa Antimafia (DIA) arbeiten vor allem Angeörige der o.g. Polizeien unter einem Dach zusammen.
Das Innenministerium ist für die Koordinierung aller nationalen Polizeikräfte zuständig. Der Chef der Staatspolizei ist zugleich Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit und als solcher nationaler Polizeikoordinatior.
Darüber hinaus bestehen auf nationaler Ebene einige besondere Polizei­behörden. Dazu gehören die dem Justizministerium unterstehende Gefängnispolizei (Polizia Penitenziaria), die dem Landwirtschaftsministerium unterstehende Forstpolizeibehörde (Corpo Forestale dello Stato), sowie die militärisch organisierte Küstenwache (Guardia Costiera), die zum Geschäftsbereich des Verkehrsministeriums gehört.
Während die Carabinieri dem Verteidungsministerium permanent unterstellt sind (und nach Weisung des Innenministeriums tätig werden), können Finanzpolizei und Küstenwache im Verteidigungsfall ebenfalls dem Vertei­digungsministerium bzw. dem Generalstab zur militärischen Verteidigung der Landesgrenzen unterstellt werden.
Auf lokaler Ebene gibt es die oftmals unbewaffneten Gemeindepolizeien (Vigili Urbani oder Polizia Municipale), die sich hauptsächlich um die Regelung des örtlichen Straßenverkehrs kümmern. Sie unterstehen den jeweiligen Bürgermeistern, die oberste Dienstaufsicht führen jedoch die Regional­regierungen.

Auf Provinzebene gibt es noch die kleinen Provinzpolizeien (Polizia Provin­ciale), die für die Einhaltung der Jagd- und Binnenfischereivorschriften der jeweiligen Provinzregierung sorgen.

Dienstgrade

Carabinieri /
Guardia di Finanza
Polizia di Stato zum Vergleich: Dienstgrade in der Bundespolizei
Mannschaften
Carabiniere/Finanziere Agente (einfacher Dienst, entfällt)
Carabiniere/Finanziere Scelto Agente Scelto
Appuntato Assistente
Appuntato Scelto Assistente Capo
Unteroffiziere o.P.
Vice Brigadiere Vice Sovrintendente (einfacher Dienst, entfällt)
Brigadiere Sovrintendente
Brigadiere Capo Sovrintendente Capo
Unteroffiziere m.P.
Maresciallo Vice Ispettore Polizeimeister
Maresciallo Ordinario Ispettore Polizeiobermeister
Maresciello Capo Ispettore Capo Polizeihauptmeister
Maresciallo Aiutante Ispettore Superiore Polizeihauptmeister mit Zulage
Offiziere
Sottotenente (Vice Commissario Aggiunto) Polizeikommissar (z.A.)
Tenente Vice Commissario Polizeioberkommissar
Capitano Commissario Polizeihauptkommissar / Erster Polizeihauptkommissar
Stabsoffiziere
Maggiore Commissario Capo Polizeirat
Tenente Colonnello Vice Questore Aggiunto Polizeioberrat / Polizeidirektor
Colonnello Primo Dirigente (Vice Questore) Leitender Polizeidirektor
Generale di Brigata Dirigente Superiore (Questore) Abteilungspräsident (AP)
Generale di Divisione Dirigente Generale Direktor (Bundespolizeidirektion)
Generale di Corpo d'Armata Dirigente Generale (B) Präsident (Bundespolizeipräsidium)
Comandante Generale (CC/GdF) Capo della Polizia (Dir.Gen. Pubbl. Sic) Inspekteur der Bundespolizei

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