Geschichte | Persönlichkeiten | Film/Medien/Musik | Literatur/Presse
  Landschaften | Essen & Trinken | Kunst/Architektur | Wissenswertes
  
 

Stabilimenti balneari

Rund 3500 Kilometer Strände hat Italien, ein Traum, könnte man meinen, für Sonnenanbeter aus ganz Europa. Leider hat das ganze einen Haken: Fast ein Drittel der italienischen Strände ist in Besitz von Strandbädern, den so­genann­ten "stabilimenti (balneari)".
Von Mai bis September auf den Strand zu gehen und sein Handtuch ausbrei­ten zu können, ohne dass man eine Gebühr an die Inhaber dieser Badeanstalten zahlen muss, bleibt deshalb ein Traum! Man muss die Franzosen be­nei­den, die herrlich eingerichtete freie Strände haben. Man fragt sich, warum nicht jeder­mann auf jeden Strand darf? So wie es beispielsweise in Bayern für die Seeufer geregelt ist?
Dicht aneinander gereiht beanspruchen diese stabilimenti fast die gesamten Strände der bekannten Urlaubsorte. Meistens sind diese Anstalten sehr dicht mit Schirmen und Liegestühlen angelegt. Man kann zwar teoretisch auf freie Badeabschnitte ausweichen, sofern es welche gibt, diese sind aber meisten weder gepflegt noch irgendwie ausgestattet. Liegen und Sonnen­schirme muss man sich dem entsprechend selbst mit­neh­men. Glücklicherweise hat sich die Situation in den letzten Jahren etwas ver­bessert. Es gibt auch in Italien immer mehr mit Dusche und Umkleidekabinen aus­ge­stattete freie Strände (die so genannten "spiagge libere attrezzate").
Außerdem wurde in einem der letzten Haushaltsgesetzen unter dem Punkt "spiagge libere" (freie Strände) einer alten Forderung von Umwelt­verbänden entgegen gekommen. Nach diesem darf der Geltungsbereich der all­ge­gen­wär­tigen - und kostenpflichtigen - stabilimenti nicht mehr direkt bis zum Wasser gehen. Strandspaziergänge dürfen nach diesem Gesetz also nicht mehr durch die Abgrenzungszäune der Strandbäder behindert werden. Ein Streifen von fünf Metern Breite am Wasser muss demnach frei zugänglich für alle bleiben. Freilich darf man sich dort auch nicht mit eigenen Liegestühlen und Sonnen­schir­men niederlassen und andere Badende am Durchgen hindern. Die Be­trei­ber der "stabilimenti" wurden darüber hinaus mit höheren Pacht- und Steu­er­sätzen belegt. Bis dato waren sie so gut wie steuerfrei. Die Eintritts­prei­se werden dadurch, allerdings, wieder einmal teurer.
Verweiste Badeanstalt am Abend

Nirgendwo sonst in Europa sind die Strände so streng reglementiert wie in Italien. Da kann es leicht passieren, dass man aus dem einen oder dem an­de­ren Grund ein Bußgeld zahlen muss, oder zumindest unangenehm auffällt.
Beispielsweise wird erwartet, dass sich die Badegäste ausschließlich in den dafür vor­ge­seh­enen Kabinen umziehen und nicht vor aller Augen. Auf den freien Stränden geht es dabei etwas lockerer zu. Oben ohne ist gerade noch erlaubt, bei weitem wenige verbreitet als in Frankreich, FKK ist strengstens verboten. Wer es tut, tut es auf eigene (Knöllchen-)Gefahr.

Diese Reglementierung gilt übrigens auch für die "freien" Strände. So kam es dazu, dass ein italienischer Rentner mehr als 1000 Euro Strafe zahlen musste, weil er in Diano Marina (Ligurien) frühmorgens die besten Plätze an einem Strand mittels Strohmatten und Handtüchr in Meeresnähe reserviert hatte. Laut Gesetz ist es in Italien verboten, an einem öffentlichen Strand Plätze in Anspruch zu nehmen, die nicht genutzt werden. Es gilt das Prinzip: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst".
 
Ai bagni
Als Kind in Genua verbrachte ich viele Sommertage ai "bagni". Das heißt mehr als "am Strand". Jeder hatte seine Lieblingsbadeanstalt, den "stabilimento". Unsere Clique bevorzugte die "Bagni Canova" in Sturla, oder die daneben liegen­den "Bagni Catainin", die es bis heute noch unter diesem Namen gibt.

Italien
Lonely Planet Italien
von Damien Simonis

(Aufs Bild klicken, um
das Buch zu bestellen)
 
Italien
Italien. Baedeker
Allianz Reiseführer.

(Aufs Bild klicken, um
das Buch zu bestellen)