Wissenswertes

Vietato

Liberalitas Italiae
Dem deutschen „Hinauslehnen ver­boten“ steht in den italienischen Eisen­bahn­waggons noch immer der Hinweis entgegen „È pericoloso sporgersi“ (es ist gefährlich, sich hinauszulehnen). Man hätte früher sagen können: „Verbieten„? Das sei typisch deutsch. Das tolerantere „Empfehlen“ hingegen, typisch ita­lie­nisch. Doch inzwischen hat sich et­was geändert in der „lässigen“, „to­le­ranten" Republik. Durch eine stei­gen­de Zahl von „örtlichen Anord­nun­gen" ist ein Berg von Verboten ent­standen, der manchmal an der Li­be­ralität Italiens starke Zwei­fel auf­kom­men lässt.

Es ist unglaublich, was für fantasievolle oder gar absurde Einfälle manch ein Bür­ger­meister hatte, um – basierend auf einem Gesetz der Re­gie­rung Ber­lusconi des Jahres 2008 – „die Sicherheit und die öffentliche Ord­nung zu gewähr­leis­ten. Beispielsweise darf man in Lerici (Ligurien) nicht im Ba­de­an­zug auf die Straße ge­hen und in Pordenone (Friaul) sollte man am besten nicht öffentlich mit der Ver­lob­ten streiten.
Besonders viele neue Verbote gibt es in den Städten des Nordens, in denen welch ein Zufall die rechtspopulistische Lega Nord (die sich seit 2018 Lega nennt) einen sehr star­ken Einfluss hat und zahlreiche Bürgermeister stellt.

Essen im Freien: Seit einigen Jahren gilt das Essen auf der Straße in zahl­rei­chen Städten als Ordnungswidrigkeit, die mit saftigen Bußgeldern ge­ahn­det wird. Das gilt allerdings fast nur vor den berühmten Se­hens­wür­dig­kei­ten wie dem Ko­los­seum in Rom. Wer sich dort niederlässt, um eine pizza al taglio zu ver­spei­sen, muss mit deftigen Strafen rechnen. Ähnliche Ver­bote gelten in Venedig, Rom, Florenz, Trapani und in vielen wei­teren Städten.
In Genua ist es im historischen Zentrum verboten, alko­ho­li­sche Ge­tränke in der Flasche he­rum­zu­tra­gen. Sie dürfen nur in Taschen, also nicht sichtbar, transportiert werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Geldbuße von bis zu 500 Euro rechnen. Mit dieser Maßnahme will man das Trinken alko­ho­li­scher Getränke und deren Folgen in der Öffentlichkeit ver­hin­dern.
In Venedig ist es unter anderem untersagt, auf der Straße zu pick­nicken. Genauer ge­sagt ist Essen und Trinken im Sitzen auf der Piaz­za San Marco und Umgebung" (außerhalb der Betriebe) verboten, und nicht an­ders­wo. Es muss im­mer ein ent­spre­chen­des Schild da­zu ge­ben. Weil es sich um ei­ne Ver­ord­nung der Ge­mein­de han­delt, sind die "vigili" (Stadt­po­li­zis­ten) be­mäch­tigt, Straf­zet­tel aus­zu­stel­len, was sie aber nicht un­be­dingt tun. Ermes­sungs­spiel­raum! Wenn man an die Touristenmengen denkt, die den Markus­platz, die „gute Stube Ve­ne­digs“, tagtäglich in einen „Ab­fall­eimer" ver­wan­deln, kann man für diese Maßnahme durchaus Verständnis haben.
über solche Maßnahmen freuen sich klarerweise die Restaurant- und Bar­be­sitzer. Die Unsitte“ der Panini to go“ und die Konkurrenz von Kebab-Lä­den und Mini-Mar­kets schmälern deren Einnahmen. Nur scha­de, dass es be­son­ders Jugend­li­che trifft, die sich die über­teuerten Restau­rants der Stadt nicht leisten können.
Geldstrafen seien unoriginell, findet hingegen Dario Nardella, der Bür­ger­meis­ter von Florenz. Er denkt über den Einsatz von Benimm-Stewards nach. Außerdem will er picknickende Touristen mit Wasser vertreiben. Seine neue Anweisung, die Treppen und Plätze vor einigen besonders be­kann­ten Kirchen und Monumenten von Angestellten der Stadtreinigung mit Schläuchen und Hoch­druck­rei­ni­gern öfters fluten zu lassen, soll Touristen daran hindern, sich auf Treppen und Boden nie­der­zu­lassen. Wasser ver­dampft im Sommer allerdings sehr schnell ...

Fettnäpfchenführer Italien
Man spricht Deutsch
Fettnäpfchen­führer Italien Fettnäpfchenführer Rom: Ein Rei­se­knig­ge für die ewig Schöne auf sieben Hügeln Man spricht Deutsch [DVD]

Aufenthalt im Freien: Vor der (allzu) be­rühmten Fontana di Trevi in Rom stehen die Menschen oft derart eng an eng, dass jegliche Kontrolle un­mög­lich ist. Unlängst gelang es zwei Personen, ungehindert nackt im spät­ba­rocken Brun­nenbecken zu schwim­men: "La dolce vita" lässt grüßen! Nun überlegt sich die Stadtverwaltung – höre und staune! –, das Ste­hen­blei­ben vor dem Brunnen zu verbieten: Vor­bei­gehen, schauen und ciao.

Spielen im Freien: Von wegen Italienische Kinder dürfen alles“. In Stradella (Lombardei) dürfen nur geräuschlose Spiele gespielt werden; in Livorno (Toskana) ist unter anderem das Seilspringen und das Klettern auf Bäume verboten; in Mon­teriggioni (Toskana) sollen Fußbälle für 30 Tage konfisziert werden, wenn sie aus privaten Hinterhöfen auf die Piazza fliegen. In Palermo (Sizilien) sind Spiele auf öffentlichen Flächen „absolut verboten“. Fuß­ball­spie­len auf der Piazza? Früher eine Selbst­ver­ständ­lich­keit. Jetzt immer öfter verboten!
Nur langsam kommt ein Gegentrend auf: Arciragazzi, eine Vereinigung zum Schutz von Kinderrechten, hat gegen all die Spielverbote eine Initiative ergriffen, die sich an der UN-Kin­der­rechts­kon­vention orientiert, die Kindern das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung zuspricht.
Immerhin: Es gibt einen Ort in den Abruzzen, Tagliacozzo, wo zahlreiche Ver­kehrs­schilder aufgestellt wurden mit dem Text: Achtung, im Schritttem­po fahren! In diesem Ort spielen Kinder noch auf der Straße“.

In Pescopagno (Basilikata) ist es verboten "auf öffentlichem Grund Fahr­rad zu fahren". Will­kom­men im 21. Jahrhundert!

Das Füttern der Tauben auf dem Markusplatz in Ve­ne­dig, das für so viele Fotomotive sorgte, hat eine lan­ge Tra­dition. Ambulante Händler lie­fer­ten die Mais­körner dazu. Nun haben die Stadtväter von Venedig diese Hand­lung verboten: Schluss mit dem Taubendreck! 500 Euro Strafe gibt es, wenn man beim Füttern erwischt wird. Und den Händlern ist der Verkauf des Tau­benfutters selbst­ver­ständ­lich auch verboten.

Getränkedosen und -flaschen: In Triest hat Bürgermeister Roberto Co­so­li­ni eine Regelung eingeführt, laut der zwischen 23 und 5 Uhr Ge­schäf­te, Cafés und andere Lokale in der Innenstadt keine Getränke in Flaschen und Dosen mehr ver­kaufen dürfen

Kein kaltes Bier mehr in Rimini: In Rimini ist eine Verordnung in Kraft getreten, nach der in den Supermärkten und den sogenannten „mi­ni­markets", den kleinen Verkaufsständen, die es in Italien an jeder Stra­ßen­ecke gibt, keine ge­kühl­ten al­ko­ho­li­schen Getränke mehr verkauft werden dür­fen. Das soll die Excesse des lebhaften Treibens der jungen Leute in Feier­laune im öffentlichen Raum, das nicht selten in lauten Gelagen und Raufereien endet, verhindern.

Was ist ein Italiener? Brot und Tulpen Gebauchsanweisung für Italien
Was ist ein Ita­liener Brot und Tul­pen (DVD) Gebrauchs­an­wei­sun­gen für Italien

Kebab-Verbot: In Capriate (Lombardei) und Crespi d’Adda (Lombardei) be­schloss der Ge­mein­derat (in der Mehrheit Angehörige der Lega Nord), un­ter dem Vorwand, "den Charakter des his­to­ri­schen Zentrums zu be­wah­ren", kei­ne Lizenzen mehr für den Verkauf von "Kebab oder ähnlichem" zu ver­geben.

Burkini-Verbot: Das Verbot der Kebab-Stände betrifft zwar auch andere Fast-Food-Imbissstände, der Verdacht einer Kampagne gegen den Islam ist aber nicht ganz von der Hand zu wei­sen, wenn man weitere Maßnahmen wie bei­spiels­weise das Verbot, Ganz­kör­per­ba­deanzüge (sogenannte Burkini) zu tragen, in Be­tracht zieht. Gianluca Buonanno, Bür­germeister von Varallo Sesia (Piemont), be­gründete das in öffentlichen Bädern, Flüssen und Seen geltende Verbot mit hy­gie­nischen Gründen und mit der Behauptung, dass das Burkini kleine Kinder beim Baden erschrecke (!). Der Verstoß kann mit 500 Euro Bußgeld geahndet werden.
Burkini

Fastfood-Verbot: Der Gemeinderat der Stadt Ve­nedig begründete das Verbot des Eröffnens neuer Fast-Food- und Kebab-Schnellimbisse (das für zwei Jahre gilt) damit, dass die bunten Farben dieser Lokale nicht verträglich seien mit dem Stil und der Architektur der Stadt. Zudem würden die Tou­ris­ten mit den Verpack­un­gen von Pizzastücken und Ham­bur­gern die Stadt ver­schmutz­en. Ein Ver­kaufs­ver­bot von Couscous und Kebab, aber ebenso von por­tio­nier­ter Pizza ist in Lucca (Toskana), dessen wun­der­schönes his­to­ri­sches Zentrum inmitten un­ver­sehr­ter Fes­tungs­mau­ern liegt, auch längst in Kraft getreten.

Kleiderordnung: In Venedig ist es untersagt, mit entblößtem Ober­kör­per he­rum­zulaufen und sich auf öffentlichen Plätzen hin­zulegen. Um Ver­ständ­nis für diese Maßnahmen zu haben, braucht man nur an den Sinn von Kleider­ord­nung im ge­sell­schaft­lichen Bereich zu denken. Früher war es bei­spiels­weise undenkbar, ohne Kra­watte in die Oper zu gehen! Die Nicht­ein­hal­tung gefor­der­ter Klei­der­ord­nung konnte dazu führen, dass Besucher von Ver­an­stal­tungen, Festen oder Konzerten nicht ein­gelassen wurden. Wenn man an die Tou­ris­ten­men­gen denkt, die dem Mar­kus­platz durch allzu sa­lop­pe Kleidung und unzivilisiertem Verhalten die Würde nehmen, kommt auch hier Ver­ständ­nis auf. Im Badeanzug oder mit bloßem Oberkörper darf man unter an­de­rem auch in Cattolica (Emilia Ro­ma­gna), auf Capri und in Po­si­tano (Kampanien) nicht in der Stadt he­rum­laufen. In den letzteren zwei Orten ris­kiert man saftige Strafen, wenn man auf der Straße mit Holzlatschen herum­läuft - wegen des lauten Klapperns!

Auf den Stränden: In Eraclea (Venetien) ist es untersagt, Fußball auf dem Strand zu spielen, Löcher in den Sand zu buddeln, Sandburgen zu bau­en (wenn dies auf jenem Fünf­me­ter­strei­fen ge­schieht, der für Ret­tungs­ein­sät­ze frei blei­ben muss) und Mu­scheln zu sam­meln. Letz­te­res aus öko­lo­gi­schen (!) Grün­den. Dass man das Han­dy lei­se stel­len, Mu­sik nur mit Kopf­hö­rern hö­ren und Zi­ga­ret­ten­kip­pen nicht im Sand zu­rück­las­sen soll, müss­te ei­gent­lich selbst­ver­ständ­lich sein.
Auf dem Strand Is Aruttas auf Sar­dinien wird an den Tagen an denen dieser über­bevölkert ist, das Rau­chen komplett ver­boten.
Auf dem Dante-Strand bei Ra­venna gehen die Ver­bo­te noch weiter: Das Ver­teilen von Wer­be­zetteln ist ver­boten, ebenso das Oben-ohne-Sonnen. In Forte dei Marmi (Tos­kana) hat der Bürgermeister an öffentlichen Stränden Mas­sa­gen untersagt. Und wehe, man isst ein Sandwich auf einem Strand in Positano oder auf Capri.
Die Gemeinde Maruggio in der Provinz Taranto hat als erste in Italien hat die Ver­wendung von Luft­ballons auf den Stränden zum Schutz der Mee­res­be­wohner verboten. Schildkröten, Pott­wa­le und viele Meerestiere, die die Fragmente der Ballons mit Nahrung verwechseln, sterben daran. Obwohl der Grundstoff der Ballons (Na­tur­kaut­schuck) biologisch abbaubar ist, führt die Beimengung von Weich­ma­chern, Alte­rungs­schutz­mit­teln und Stabilisatoren zu giftigen Veränderungen.
Achtung: Wenn man seinen Platz in der ersten Reihe auf dem Strand da­durch ver­teidigen will, dass man mit Sonnenschirmen, Liegestühlen und Tischen sein Revier mar­kiert, muss man wegen „nicht ord­nungs­ge­mä­ßer Nutzung des öf­fent­li­chen Raumes" mit bis zu 200 Euro Stra­fe rechnen. Immer mehr Urlauber, die über Nacht die Strandplätze in der ersten Reihe besetzen, finden ihre Ausrüstung am nächsten Morgen nicht wieder, weil die Küs­ten­wa­che bei einer morgendlichen Blitzaktion Sonnenschirme und Liegen eingesammelt hat.
Immer in Cattolica ist es nicht er­laubt, Tiere mit an den Strand zu nehmen, am Strand zu campen, Ball oder Boccia am Strand zu spielen und laute Musik zu hören. Dass Katzen und Hun­de nicht un­be­dingt an den Strand gehören, das kann der Nor­mal­sterb­li­che immerhin noch nachvollziehen.
Immer im Namen von Anstand und gegen Orts­verschandelung darf man in Lerici (Ligurien) nicht im Ba­de­an­zug auf die Straße gehen oder die nas­sen Hand­tü­cher auf den Balkon hängen. In Brescia (Lombardei) drohen 100 Euro Bußgeld, wenn man sich auf einer Piazza auf die Stufen eines his­to­ri­schen Monuments setzt. Nebenbei bemerkt: An öffentlichen Sitzbänken mangelt es in Italienischen Städten gewaltig!

Tauben füttern: In Venedig und im tos­ka­ni­schen Lucca riskiert man bis zu 500 Euro Bußgeld, wenn man die Tauben füttert.

Frage nach dem Sinn: Marco Michielli, Präsident der Hoteliersverei­ni­gung Ve­netiens, fragt sich „wie man den Touristen alle diese Verbote be­kannt ma­chen will, zumal sie von Ort zu Ort verschieden sind“. Laut Michielli macht sich das ganze Ausland über Italien lustig, vor allem aber die Kon­kurrenz.

Ein Lichtblick: Nach all den Verboten, bei denen viele den Verdacht aufkom­men lassen, sie dienten vor­nehm­lich dazu, die Kassen der Gemeinden auf­zu­füllen, end­lich ein ohne Zweifel gutes Verbot: Seit dem 1. Januar 2011 ist in Italien der Ver­kauf von herkömmlichen biologisch nicht ab­bau­ba­ren Plastik­tüten verboten. Wenn man bedenkt, dass die Italiener pro Jahr 25 Milliarden von den aus Erdöl erzeugten Tüten bisher verwendet haben, ist das die gute Nachricht des Jahr!
 
 
Venedig zu Fuß: Rei­seführer von Natio­nal Geo­graphic